Gewaltenteilung

Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiger Bestandteil der in Deutschland und im festgelegt. Sie sorgt dafür, dass die Macht im Staat aufgeteilt wird und nicht nur bei einer einzelnen Person oder Gruppe liegt. Die Gewalten sind eng miteinander verbunden, indem sie sich gegenseitig kontrollieren. Dadurch sollen die Freiheit und die der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.


Die drei Gewalten

Die Legislative (Gesetzgebende Gewalt)

Die Legislative ist für die Erstellung von Gesetzen zuständig. Auf der gehören hierzu der und der . Aber auch die Landesparlamente der einzelnen sind Teil der Legislative.

Die Exekutive (Vollziehende Gewalt)

Die setzt die Gesetze und im Alltag um. Dazu gehören die , die Landesregierungen, Behörden (z.B. oder ) und die Polizei.

Die Judikative (Rechtsprechende Gewalt)

Die Judikative überprüft, ob die Gesetze vom Staat und von den Bürgern eingehalten werden. Bei Verstößen entscheiden die in den Gerichten über die Strafen. An der Spitze steht das .

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Die Vierte Gewalt

Neben den drei staatlichen Gewalten werden häufig auch die Medien als sogenannte „“ bezeichnet. Sie erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion, decken Missstände oder auf und helfen den Bürgern, sich über Politik zu informieren.

Vertikale Gewaltenteilung

Neben der Aufteilung in Legislative, Exekutive und Judikative gibt es in Deutschland auch die . Sie beschreibt, wie die staatliche Macht auf drei Ebenen verteilt ist: den , die 16 und die .
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